Zollagenten
Sie können komplexe Zollverfahren, die Erfahrung, Zeit und spezifisches Wissen erfordern, unserem Team von Fachleuten anvertrauen.
Die Zollvertreter von Gevara berufen sich auf langjährige Erfahrung und Wissen, um Ihnen bei der Bewältigung auch der schwierigsten Zollverfahren zu helfen und allgemeine Verwaltungsdokumente für Einfuhr- und Versandverfahren auszufüllen.
Unabhängig davon, ob Sie einführen oder Ausführen, Gevara ist bereit, Ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen zur Zollabfertigung anzubieten, um sicherzustellen, dass Ihre Fracht reibungslos und schnell in allen Ländern unterwegs ist.
Zollvermittlungsdienste
Auf Wunsch des Kunden vertreten wir gemäß dem Zollvertreter-Dienstleistungsvertrag den Kunden beim Zollamt, führen verschiedene Zollverfahren durch, stellen Anträge, nehmen Muster (Proben) der Ware, erstellen und erhalten Zeugnisse über den Ursprung der Ware.
Wir beraten Sie zu Zollverfahren und zollrechtlich sanktionierten Maßnahmen.
Unterstützung bei der Erlangung von Zollgenehmigungen, -bescheinigungen und -zertifikaten
- Anträge auf Zollgenehmigung werden gestellt
- Verwaltung erteilter Genehmigungen
- Berichtigung und Korrektur akzeptierter Zollanmeldungen
- Beratung zur Erlangung von Zertifikaten
- Erhalt von Zertifikaten durch unseren Zollvertreter
Was ist eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR.? – Die Warenverkehrsbescheinigung A. TR. ist für exportierte Waren bestimmt, die den Anforderungen des freien Warenverkehrs der Europäischen Gemeinschaft und der Türkischen Zollunion entsprechen.
Was ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1? – Dies ist ein Ursprungszeugnis für Waren, das im Rahmen einiger Präferenzverkehrsabkommen der EU gilt.
Was ist T1? – Dies ist eine Versandanmeldung beim Transport von Waren aus Drittstaaten in EU-Staaten.
Eine T1-Anmeldung ist erforderlich, wenn Fracht auf dem Hoheitsgebiet des Staates von einem Punkt zum anderen über Zwischenpunkte in ein Drittland befördert wird, ohne dass dort zusätzliche Vorgänge wie Umladen durchgeführt werden.
Ausfüllen der Einfuhranmeldung
Die Einfuhr (Import) ist das Einbringen von Waren oder Dienstleistungen aus einem fremden Land in den Staat. Einfuhrverfahren und Zollformalitäten in der Europäischen Union sowie in der Republik Litauen werden durch den Zollkodex der Union geregelt. Unsere Zollvertreter erstellen für Sie Einfuhranmeldungen und stellen sicher, dass Ihre Fracht.
Die Ausfuhr (Export) gilt, wenn Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union in Drittländer oder in besondere Steuergebiete ausgeführt werden. Unsere Zollvertreter erstellen für Sie Ausfuhranmeldungen und stellen sicher, dass Ihre Fracht.
Die Ware wird nach Abschluss der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung in das Zwischenlager verbracht. Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, sind innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren zu überführen oder wiederauszuführen.
Die in das Zwischenlager verbrachten Waren müssen in die Buchhaltung des Zwischenlagers aufgenommen werden, gemäß Anordnung Nr. 1B-764 des Generaldirektors der Zollabteilung des Finanzministeriums der Republik Litauen vom 29. Dezember 2011.
Ein Ausfuhrmanifest besteht bei Ausfuhr in getrennten Teilen (eine Ausfuhranmeldung (Wiederausfuhrerklärung), die bei der Ausfuhrbehörde angemeldet wird); oder als kombinierte Warenladung (mit einem Fahrzeug beförderte Waren, die in mehr als einer Ausfuhranmeldung (Wiederausfuhranmeldung) angemeldet werden); oder wenn sie in einer Ausfuhranmeldung (Wiederausfuhranmeldung) angemeldet, aber mit einem anderen als dem angemeldeten Transportmittel befördert werden.
Wir bieten Ihnen einen Ausfüllservice für Carnets TIR an. Die Erstellung und Übermittlung elektronischer TIR-Daten ist seit 15 Jahren eine tägliche Aktivität unserer Zollvertreter!
Das TIR-Verfahren im Zollgebiet der Union kann nur auf die Beförderung von Transitwaren angewendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Union beginnt oder endet oder zwischen zwei Orten im Zollgebiet der Union durch das Gebiet eines Drittlandes durchgeführt wird.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von CMR-Frachtbriefen. Aus rechtlicher Sicht muss der Frachtbrief (oder CMR) immer sorgfältig und korrekt ausgefüllt werden. Er ist das wichtigste Dokument, das den Frachttransportvertrag vom Absender zum Empfänger kennzeichnet. Mindestens drei Exemplare des CMR (oder mehr) werden ausgefüllt. Das CMR-Formular ist immer ein Standard-Formular.